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Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot

Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot

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Produktinformationen "Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot"

Dieser auffällige farbige Aushang zeigt im schnellen Überblick Informationen zu den 15 meldepflichtigen Krankheiten nach dem IFSG laut § 34, sortiert nach den Kriterien Verursacher, Ursache der Ansteckung, Meldepflicht und Besuchsverbote in der Einrichtung und die Wiederzulassung zum Besuch der Einrichtung.

Dieser Aushang bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.



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