Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot
- Artikel-Nr.: 010634
- Info: Format DIN A2, einseitig farbig,
- kaschiert, Lieferung erfolgt gefalzt
- VPE: 1 Stück
- Staffelung: 1
Dieser auffällige farbige Aushang zeigt im schnellen Überblick Informationen zu den 15 meldepflichtigen Krankheiten nach dem IFSG laut § 34, sortiert nach den Kriterien Verursacher, Ursache der Ansteckung, Meldepflicht und Besuchsverbote in der Einrichtung und die Wiederzulassung zum Besuch der Einrichtung.
Dieser Aushang bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.