Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
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Meldepflichtige Krankheiten

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  • 010636
  • Format A5 quer, Umfang 24 Seiten. Das Heft ist
  • für bis zu 66 Fälle ausgelegt.
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Das Infektionsschutzgesetz gem. IFSG §6 (Arztmeldepflicht) bestimmt, dass ein Kind nicht in die... mehr
Produktinformationen "Meldepflichtige Krankheiten"

Das Infektionsschutzgesetz gem. IFSG §6 (Arztmeldepflicht) bestimmt, dass ein Kind nicht in die Kita oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Dies sind jedoch nur einige Fälle.

Dieses Heft hilft bei der Dokumentation der meldepflichtigen Krankheiten (auch Coronavirus) und den in der Einrichtung zu treffenden Maßnahmen.

 

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