Erklärung zum selbstständigen Heimweg
- Artikel-Nr.: 000114
- Info: Format DIN-A5, Vordrucksammlung
- (kopfgeleimter Block), 30 Formulare.
- VPE: 1 Stück
- Staffelung: 1
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung endet, wenn das Kind das Grundstück verlässt. Für Kinder, die nicht alleine nach Hause gehen können, besteht die Aufsichtspflicht bis zur Abholung. Eltern, deren Kinder den Heimweg selbstständig antreten dürfen, sollten eine entsprechende Erklärung abgeben.