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Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
02521/29905-10, Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:30 Uhr

Erklärung zum selbstständigen Heimweg

Produktinformationen "Erklärung zum selbstständigen Heimweg"

Die Aufsichtspflicht der Einrichtung endet, wenn das Kind das Grundstück verlässt. Für Kinder, die nicht alleine nach Hause gehen können, besteht die Aufsichtspflicht bis zur Abholung. Eltern, deren Kinder den Heimweg selbstständig antreten dürfen, sollten eine entsprechende Erklärung abgeben.
Eigenschaften "Erklärung zum selbstständigen Heimweg"
Format: DIN A5
Bindetechnik: Vordrucksammlung (kopfgeleimter Block)
Umfang: 30 Formulare
Hersteller

F&L Schulorganisation GmbH & Co. KG

Neubeckumer Straße 39a

59269 Beckum

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