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Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
02521/29905-10, Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:30 Uhr

Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot

Produktinformationen "Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot"

Dieser auffällige farbige Aushang zeigt im schnellen Überblick Informationen zu den 15 meldepflichtigen Krankheiten nach dem IFSG laut § 34, sortiert nach den Kriterien Verursacher, Ursache der Ansteckung, Meldepflicht und Besuchsverbote in der Einrichtung und die Wiederzulassung zum Besuch der Einrichtung.

Dieser Aushang bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.



Eigenschaften "Aushang Meldepflichtige Krankheiten und Betreuungsverbot"
Format: DIN A2
Extras: einseitig farbig, kaschiert
Umfang: 1 Stück, Lieferung erfolgt gefalzt
Hersteller

F&L Schulorganisation GmbH & Co. KG

Neubeckumer Straße 39a

59269 Beckum

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