Dokumentation - Organisation - Rechtssicherheit
02521/29905-10, Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:30 Uhr
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Betreuungsvertrag Betreuungsvertrag
Vor der tatsächlichen Aufnahme eines Kindes in die Tageseinrichtung ist ein Betreuungsvertrag zu erstellen und zu unterschreiben. Erst dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft.

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Erklärung zum selbstständigen Heimweg Erklärung zum selbstständigen Heimweg
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung endet, wenn das Kind das Grundstück verlässt. Für Kinder, die nicht alleine nach Hause gehen können, besteht die Aufsichtspflicht bis zur Abholung. Eltern, deren Kinder den Heimweg selbstständig antreten dürfen, sollten eine entsprechende Erklärung abgeben.

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Abholberechtigung für Kinder unter 3 Jahren Abholberechtigung für Kinder unter 3 Jahren
Bei Kindern unter drei Jahren ist es besonders wichtig, eine durchgehende Aufsicht zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Kinder an die Mitarbeiter der Einrichtung übergeben werden und auch am Ende der täglichen Betreuungszeit persönlich von den Sorgeberechtigten oder Vertrauenspersonen abgeholt werden. Dieses Formular regelt, wer zu den Vertrauenspersonen gehört.

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